Vereinbarung über die Bereitstellung der “Novunex Platform”

Search
Close this search box.
Compliance Resources

Vereinbarung über die Bereitstellung der “Novunex Platform”

Vereinbarung über die Bereitstellung der Novunex Platform
abgeschlossen zwischen Novunex GmbH – Völkermarkter Ring 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, im nachfolgenden stets kurz “Novunex” genannt, einerseits, sowie dem Kunden, im nachfolgenden stets kurz “Kunde” genannt, andererseits.

Präambel

Die Novunex Platform ist eine sog. Low-Code Lösung für Geschäftsprozessmanagement. Man kann damit Prozesse abbilden, Daten managen oder Organisationen strukturiert digitalisieren. Anwendungsfälle für die Novunex Platform findet man in allen Geschäftsbereichen. Mit dieser Software kann man selbständig Prozesse abbilden, die dann einzelne formularbasierte Schritte per Tasks an Mitarbeiter verteilen, sondern auch komplexere technische Industrielösungen. Die Novunex Platform wird von Novunex als Software-as-a-Service bzw. Cloud-Lösung angeboten.
Novunex sorgt im Rahmen dieser Vereinbarung ausschließlich für die Softwarelizenz, die Betriebserhaltung und das Update der Softwarelösung. Geeigneter Support ist separat zu vereinbaren. Für die Konfiguration oder spezielle Programmierung auf Basis der Plattform ist der Kunde alleine verantwortlich.

1. Vertragsgegenstand

1.1.Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Novunex Platform als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten des Kunden auf Servern, die im Auftrag von Novunex durch einen Dritten betrieben werden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Novunex Platform sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieses SaaS-Vertrages und müssen separat vereinbart werden.
1.2. Novunex übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Für die Verwendung der Novunex Platform ist ein Internetzugang erforderlich. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von Novunex genutzten Rechenzentrums zum Internet. Novunex stellt dem Kunden die Novunex Platform in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Novunex Platform steht (“Übergabepunkt”), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden bereitgestellt. Novunex schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2. Support / Serviceleistungen

2.1. Novunex steht während der Vertragslaufzeit in üblichem Umfang für Fragen des Kunden oder eines Mitarbeiters des Kunden per E-Mail oder Ticket System zur Verfügung.

3. Verfügbarkeit und Wartung

3.1. Die ständige Erreichbarkeit der SaaS-Dienste hat höchste Priorität. Deswegen arbeitet Novunex insbesondere daran, etwaig erforderliche Zeitfenster für Wartungsarbeiten und Updates auf ein Minimum zu reduzieren. Die jederzeitige Verfügbarkeit wird jedoch ausdrücklich nicht garantiert und ist nicht geschuldet. Soweit möglich, werden erforderliche Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten angekündigt, so insbesondere die routinemäßigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Die Nichtverfügbarkeit der SaaS-Dienste insbesondere aufgrund von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten begründet keinen Minderungsanspruch.
Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4. Vergütung

4.1. Novunex erhält vom Kunden eine regelmäßige Gebühr, deren Höhe, Zeitraum und Intervall abhängig von der Anzahl der Benutzer, verbrauchter Nutzung in GB und/oder bestellten Addons nach Maßgabe der offiziellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, abrufbar auf der offiziellen Webseite novunex.com bzw. den jeweiligen durch Novunex autorisierten Reseller-Portal, ist.
4.2. Mit der Vergütung sind auch die unter Ziffer 1.2. aufgeführten Support-/ Serviceleistungen abgegolten. Sonstige Beratungsleistung, insbesondere solche, die über die in Ziffer 2 aufgeführten Leistungen hinausgehen, werden jedoch gesondert nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.3. Die Vergütung wird mit Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung von dem Kunden an Novunex per Überweisung oder SEPA Lastschriftmandat zu bezahlen. Alternative Zahlungsmethoden werden über Novunex autorisierte Reseller-Portale zur Verfügung gestellt.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist Novunex berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Im Falle der Säumnis ist der Kunde verpflichtet zusätzlich zu den vereinbarten Verzugszinsen alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen, prozessualen und außergerichtlichen Kosten einschließlich der damit verbundenen Anwaltskosten für die Einbringlichmachung der offenen Honorare und Spesen zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist Novunex weiters berechtigt, mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten.

5. Pflichten des Kunden / Verwendungsbedingungen

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Novunex Platform nur auf die gemäß diesem Vertrag zulässige Art und nicht auf eine Weise zu verwenden, die nicht der Konzeption oder Dokumentation entspricht.
5.2. Der Kunde ist nicht befugt, die Novunex Platform über die nach Maßgabe dieses SaaS-Vertrages in Verbindung mit dem Einzelauftrag erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Novunex Platform oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu veräußern.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Novunex Platform zu dekompilieren, zurückzuentwickeln („reverse engineering“), zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Novunex Platform zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlung durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urhebergesetz nicht bereits selber gestattet.
5.3.1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Novunex, auf Verlangen sämtliche Unterlagen und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für Novunex zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte dienlich sind, insbesondere sind die Firmierung und der Name sowie Sitz/Anschrift der Dritten mitzuteilen.
5.3.2.Bei schwerwiegenden Verstößen des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Rechtsverhältnis sowie bei wiederholten Verstößen ist Novunex berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen und das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5.4 Gewährleistung

5.4.1. Programmfehler in der Novunex Platform werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von Novunex beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. Novunex kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Novunex zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Novunex Platform zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Novunex eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
5.4.2. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von Novunex behoben, kann der Kunde die Minderung der SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche gilt, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann Novunex eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.
5.4.3. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

5.5. Haftung

5.5.1. Novunex haftet –gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
5.5.2. Außerhalb des PHG beschränkt sich die Haftung von Novunex auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Handlungen der Erfüllungsgehilfen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Novunex wird ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

5.6. Rechte Dritter

5.6.1. Novunex haftet für eine durch seine Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird.
5.6.2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung von Novunex seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet, Novunex unverzüglich zu benachrichtigen. Novunex ist nach seiner Wahl berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren.
5.6.3. Werden durch eine Leistung von Novunex Rechte Dritter verletzt, wird Novunex nach eigener Wahl und auf eigene Kosten den Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung unter Erstattung der dafür von den Kundengeleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn Novunex keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
5.7. Bei Vorliegen höherer Gewalt ist Novunex berechtigt, die Leistungen nach diesem SaaS-Vertrag für den Zeitraum des Andauerns des Ereignisses höherer Gewalt und für einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der Vertragsleistung aufzuschieben oder von dem Vertrag insgesamt oder für den nicht erbrachten Teil wegen des Ereignisses höherer Gewalt zurückzutreten. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Novunex nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).

6. Datenschutz

6.1. Die Parteien stellen die Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher und werden ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
6.2. Erheben, verarbeiten oder nutzen die Kunden personenbezogene Daten, so stehen diese dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt sind und stellen im Falle eines Verstoßes Novunex von Ansprüchen Dritter frei. Novunex ist in Bezug auf solche Daten, die auf von Novunex technisch verantworteten IT-Systemen verarbeitet werden, ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung tätig. Sofern erforderlich werden die Parteien einen gesonderten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen, den Novunex zur Verfügung stellt.
6.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Novunex die Cloud-Infrastruktur von Microsoft Azure nutzt und die diesbezüglichen Server in der EU liegen. Novunex garantiert, dass eine Sicherheitsrichtlinie etabliert ist und TOMs eingerichtet wurden.

7. Datensicherung

7.1. Der Kunde ist für die Sicherung der Daten selbst verantwortlich.*

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte

8.1. Die Novunex Platform ist urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Novunex Platform sowie an sonstigen Gegenständen, die Novunex dem Kunden zugänglich macht, stehen ausschließlich Novunex zu.
8.2. Soweit Novunex während der Laufzeit dieses Vertrages bzw. der Einzelaufträge neue Versionen, Updates oder Upgrades der Vertragssoftware bereitstellt, gilt das vorstehende entsprechend. Novunex ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. Im Übrigen wird ausdrücklich vereinbart, dass auch bei Softwareänderungen die Bestandteile dieses Vertrages sinngemäß Geltung erlangen.
8.3. Novunex räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Dauer der jeweiligen Einzelaufträge zeitlich begrenztes Recht zur Nutzung der Novunex Platform im Gebiet des Sitzes des Kunden ein. Die Nutzung erfolgt durch Zugriff auf die Softwarefunktionalitäten via Internet.
8.4. Eine Nutzung der Novunex Platform über die nach Maßgabe dieses Vertrags erlaubte Nutzung hinaus ist nicht gestattet. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Novunex Platform von anderen Dritten nutzen zu lassen oder anderen Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Novunex Platform oder Teile hiervon zu vervielfältigen oder zu veräußern. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Novunex Platform zu dekompilieren, zurückzuentwickeln („reverse engineering“), zu disassemblieren, oder jeglichen Teil der Novunex Platform zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
8.5. Neue Funktionen können dem Kunden als “Preview Feature” gekennzeichnet zur Verfügung gestellt werden. Diese Features werden entweder kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen angeboten. Dafür übernimmt Novunex keinerlei Gewährleistung und dafür ist die Haftung ausgeschlossen. “Preview Features” könnten auch aufgrund von fehlendem Kundeninteresse jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder entfernt werden.
8.6. Novunex bietet gewisse Produkte als “Trial” bzw. “Kostenlosem Test” an. Sollte sich der Kunde nach der zeitlich begrenzten Testphase nicht für eine kostenpflichtige Variante entscheiden, werden die Zugriffe auf das SaaS Produkt gesperrt und alle damit verbundenen Daten spätestens nach 90 Tagen automatisch gelöscht.

9. Geheimhaltung

9.1.Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem SaaS-Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind (“vertrauliche Informationen”), dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Die Rechte und Pflichten nach dieser Bestimmung überdauern das Ende dieses SaaS-Vertrages.

10. Vertragslaufzeit

10.1. Das SaaS-Vertragsverhältnis beginnt jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung über das offizielle Novunex Portal erreichbar über novunex.com oder über ein von Novunex autorisiertes Reseller Portal. Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zurverfügungstellung der Zugangsdaten.
Der Vertrag wird für eine definierte Dauer auf Basis der angebotenen und bestellten Abrechnungsform abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, sofern der Kunde nicht innerhalb der letzten 3 Wochen vor Ablauf schriftlich kündigt.

10.2. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

10.2.1. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Kunden nicht mehr berechtigt, die Novunex Platform zu nutzen. Novunex ist berechtigt, die im Rahmen der Novunex Platform erfassten Daten des Kunden nach Ablauf der Vertragslaufzeit unwiederbringlich zu löschen. Der Kunde ist für eine fortlaufende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

11. Vorzeitige Vertragsbeendigung

11.1. Jede der Parteien bleibt die fristlose Kündigung – nach schriftlicher Nachfristsetzung von einer Woche – vorbehalten, wenn eine der anderen Parteien Verpflichtungen aus diesem Vertrag wesentlich verletzt. Insbesondere gelten als wesentliche Kündigungsgründe:
– wenn über das Vermögen des anderen Teils ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren eröffnet wird oder aber mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder
– wenn der jeweils andere Teil seine Geschäftstätigkeit einstellt oder
– wenn die Geheimhaltungsverpflichtung verletzt wird.
11.2. Die von Novunex erbrachten Leistungen sind im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung vom Kunden zu ersetzen.

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Dieser Vertrag gibt die von den Vertragsteilen getroffenen Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand richtig und vollständig wieder. Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch für das Abgehen von dieser Bestimmung erforderlich.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, nichtig oder unvollziehbar sein oder werden, wird hiedurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmung durch eine andere, den wirtschaftlichen Absichten der Vertragsteile entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
12.3. Erfüllungsort ist der Sitz von Novunex. Zuständig ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Graz. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des IPRG.
12.4. Novunex ist berechtigt, sich geeigneter Subvertreter zu bedienen. Novunex ist weiters berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung an einen Dritten zu übertragen.
12.5. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung dazu durch Novunex abtreten.
12.6. Der Kunde willigt ein, dass sein Logo, sein Firmenwortlaut und Screenshots der Novunex-Software zu Marketingzwecken von Novunex auf ihrer Homepage und Foldern zeitlich unbegrenzt als Referenz veröffentlicht werden dürfen.
12.7. Allfällige Vergebührungen dieses Vertrags sind vom Kunden zu entrichten.
12.8. Authentische Sprache ist Deutsch.
*(Anmerkung: Verträge zur Sicherung der Daten können gesondert vereinbart werden)

Table of Contents